Rückbau Biblis



 
Regional Plenum der Anti-Atom Initiative
rund um das AKW Biblis

                                                                                                 c/o: atomkraftENDE,darmstadt
                                                                                                 Kranichsteiner Str. 81
                                                                                                                               
  64289 Darmstadt
                                                                                                Email: kontakt@atomkraftende.de  


Staatsministerin Priska Hinz                                                                                                      
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz
Landwirtschaft und Verbraucherschutz                                             
65189 Wiesbaden
 
 
 
- vorab per eMail                                                                                                                   5. Dezember2014

                
                                         Offener Brief an die hessische Umweltministerin

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Hinz,
das Regionalplenum der Anti-AKW-Gruppen um das AKW Biblis, möchte Sie hiermit zu einer öffentlichen Veranstaltung einladen.
Wir würden mit Ihnen gerne nochmals über den Ablauf der öffentlichen Anhörung zum Rückbau des AKW Biblis reden. Wie Ihnen ja bekannt ist, haben Einzeleinwender, Anti-AKW-Gruppen und Naturschutzverbände diese Anhörung mit der Abgabe einer gemeinsamen Erklärung verlassen (Erklärung ist als Anlage beigefügt).
In dieser Erklärung haben wir Forderungen aufgestellt, über die wir mit Ihnen nochmals öffentlich reden möchten. Wir sind der Meinung, die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, von Ihnen zu erfahren, wie es in diesem Verfahren weiter gehen soll.
Aus Ihren Presserklärungen konnten wir entnehmen, dass für Sie das Verfahren beendet ist und es auch zu weiteren Schritten des Rückbaus keine Öffentlichkeitsbeteiligung mehr geben soll. Das ist für uns nicht akzeptabel.
Ein Gespräch, zu dem die grüne Fraktion im hessischen Landtag am 8.12.2014 eingeladen hat, das nicht öffentlich stattfindet und zu dem auch nicht alle EinwenderInnen eingeladen wurden, lehnen wir mehrheitlich ab, zumal in dieser Einladung nicht ein Hinweis von unseren Forderungen zu finden ist.
Sie sehen also, es gibt genügend Gesprächsstoff.
Termin und Ort der Veranstaltung würden wir gerne mit Ihnen oder einem Ihrer MitarbeiterInnen festlegen. Unsere Vorstellung wäre, dass diese Veranstaltung in den Monaten Januar/ Februar 2015 stattfinden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
 
Regional Plenum der Anti-Atom Initiativen rund um das Atomkraftwerk Biblis;
AK.W.Ende Bergstraße, Verein „Atomerbe Biblis e.V.“, AtomkraftENDE.darmstadt, u.a.

Das Einwendungsverfahren ist seit 04.07.2014 beendet

Jetzt sind auch die Einwendungen eingereicht. An dieser Stelle möchten wir uns schon jetzt bei allen Einwender-innen bedanken.
 
Der ausdrückliche Dank geht natürlich an alle Unterschriftensammler-innen im ganzen Land.
Wir haben Einwendungen aus Berlin, Hamburg, FFM, Braunschweig, Bensheim, Heppenheim  etc. um nur einige zu nennen.

Die Unterlagen bleiben aber weiterhin verfügbar.
unter https://hmuelv.hessen.de/umwelt-natur/kernenergie-strahlenschutz/kernkraftwerk-biblis/stilllegung-und-abbau-kkw-biblis . 




Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen
zum Rückbau des AKW Biblis

umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/text_fuer_bekanntmachung_und_auslegung_der_unterlagen_2.pdf

 



 
Hier die Öffentliche Bekanntmachung im Wortlaut.
Markiert sind die Orte und der Zeitraum der Auslegung,
sowie die Frist und Art der Einsprüche

Öffentliche Bekanntmachung
des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
für die Anträge der RWE Power AG
zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Biblis,
Block A und B, nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG)
Gemäß § 4 Abs. 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819, 2823), wird bekannt gemacht:
Die RWE Power AG, Kraftwerk Biblis, 68647 Biblis, hat mit Schreiben vom 06. August 2012 die Erteilung zweier Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Biblis, Block A und B, beantragt. Gegenstand der beiden Anträge sind die Stilllegung inklusive des Restbetriebs der beiden Kraftwerksblöcke und in einem ersten Abbauschritt der Abbau der zu den atomrechtlichen Anlagen gehörenden Systeme, Systembereiche, Komponenten, Anlagenteile und inneren Gebäudestrukturen sowie der Abbau der Einbauten der beiden Reaktordruckbehälter.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Nr. 11.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), i. V. m. der AtVfV ist im Rahmen der Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese umfasst Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima/Landschaft, Kultur-/sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 AtVfV werden
 die Genehmigungsanträge vom 06. August 2012,
 die beiden Sicherheitsberichte über die Stilllegung und den Abbau der Anlagen Biblis A und Biblis B in der Fassung von April 2014,
 die Kurzbeschreibungen in der Fassung von April 2014 sowie zusätzlich
 die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) in der Fassung von Dezember 2013
ausgelegt.
Die zuvor genannten Unterlagen werden in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis einschließlich 04. Juli 2014
a) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, als der zuständigen Genehmigungsbehörde und Behörde im Sinne von § 5 Abs. 4 AtVfV
von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
b) bei der Bauverwaltung der Gemeinde Biblis (nach vorheriger Anmeldung in Zimmer 209), Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis
von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
zur Einsicht ausgelegt.

Darüber hinaus sind die Unterlagen unter https://hmuelv.hessen.de/umwelt-natur/kernenergie-strahlenschutz/kernkraftwerk-biblis/stilllegung-und-abbau-kkw-biblis verfügbar.
Einwendungen gegen dieses Vorhaben können gemäß § 7 Abs. 1 AtVfV innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den vorgenannten Stellen unter Angabe der vollständigen Anschrift erhoben werden. Die Erhebung von Einwendungen in elektronischer Form (E-Mail) ist nicht zugelassen. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben wird gemäß § 8 AtVfV ein Erörterungstermin mit der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, stattfinden. Zeit und Ort des Erörterungstermins werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht.
In dem Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV werden die Entscheidungen über die Anträge dem Antragsteller und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt werden. Sollten außer an den Antragsteller mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, werden diese Zustellungen gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 AtVfV durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Wiesbaden, den 08. April 2014
Az.: 99 d 02.05.02 (A 022/12) / 99 d 06.05.02 (B 022/12)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Petrick
 
 
 
 
letzte Änderung: 26.03.2015