Sammeleinwendung zum Rückbau
                     des AKW Biblis

Sammeleinwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerke
Biblis A und B.
Wir begrüßen ausdrücklich die endgültige Abschaltung des Atomkraftwerke Biblis A und B.  Durch die geplante Vorgehensweise beim Abbau sehen wir unsere Rechte auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz unseres Eigentums bedroht. Daher erheben wir die folgenden Einwendungen:

 
  1. Die Strahlenbelastung durch alle mit Stilllegung und Abbau der Atomkraftwerke Biblis A und B verbundenen Tätigkeiten müssen so gering wie möglich gehalten werden. Das Strahlenminimierungsgebot ist in allen Punkten anzuwenden.

  2. Stilllegung und Abbau müssen umfassend im Genehmigungs-verfahren festgelegt werden und dürfen nicht in ein späteres „Aufsichtsverfahren“ vertagt werden. Für weitere Genehmigungsverfahren ist immer eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung undUmweltverträglichkeitsprüfung vorzusehen.

  3. Solange sich Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, dürfen keine Rückbaumaßnahmen vorgenommen werden.
  1. Vor Beginn der Stilllegung, also noch in der Nachbetriebsphase, muss ein radiologisches Gesamtkataster der Atomanlage erstellt werden. Im Kataster muss eine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven Inventars der Anlage enthalten sein. Weiterhin muss eine Gesamtbestandsaufnahme der zu erwartenden radioaktiven Abfallmengen erstellt werden.

  2. Die vom Betreiber angestrebte möglichst rasche „Entlassung aus dem Atomrecht“ zur Kostenminimierung darf beim Rückbau nicht an erster Stelle stehen.

  3. Das Freimessen radioaktiven Materials innerhalb des Kontrollbereichs muss unterbleiben, da es dem Minimierungsgebot widerspricht. Da auch der „freigemessene“ Abfall nicht frei von radioaktiven Stoffen ist, darf er nicht auf Deponien verteilt werden.

Unterzeichnete Listen bitte bis 30. Juni 2014 zurück an
ATOMERBE BIBLIS e.V.
Mozartstraße 70 i,
64646 Heppenheim


Unten finden Sie ein ausdruckbares PDF für eine einfache Sammeleinwendung,
für Ihre Unterschrift und zum selber sammeln.
Dies ist die einfachste Möglichkeit um amErörterungstermin gehört zu werden und
ein späteres Klagerecht zu haben.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, individuelle Einsprüche zu erheben.
Zu beachten ist, das diese Einsprüche bis spätestens 4. Juli 2014 beim hessischen
Umweltministerium schriftlich eingegangen sei müssen
.

Adresse:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

 
 

 
letzte Änderung: 30.05.2014