"ATOMERBE BIBLIS"
 
"Umgang mit den atomaren Altlasten"

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                     Kraftwerk Biblis:
Genehmigungen für Stilllegung und Abbau
              der Blöcke A und B erteilt.
 
 Gemeinsame Presseerklärung von AK.W.Ende Bergstrasse und Verein "Atomerbe Biblis - Umgang mit den atomaren Altlasten" e. VBiblis-Rückbau
           
AK.W.Ende Bergstrasse und Verein Atomerbe Biblis e. V. kritisieren Genehmigungspraxis.

Gut viereinhalb Jahre nach Antragstellung durch den Kraftwerksbetreiber RWE hat das Hess. Umweltministerium jetzt eine erste Teilgenehmigung zur dauerhaften Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen sowie das Recht zur Behandlung, Lagerung und Abgabe radioaktiver Reststoffe der Atomkraftwerke Biblis A und B erteilt. In einer ersten Stellungnahme kritisieren die zwei Anti-Atom-Standortinitiativen AK.W.Ende Bergstrasse und "Atomerbe Biblis - Umgang mit den atomaren Altlasten" e. V. die Genehmigungspraxis des Umweltministeriums insbesondere im Hinblick auf "fehlende Transparenz und Bürgerbeteiligung". Denn beides, heisst es weiter, "hatte die grün geführte Kontroll- und Genehmigungsbehörde bereits 2014 bei der Einrichtung eines Informationsforums zum Biblis-Rückbau versprochen. Viele Bürgerinnen und Bürger erwarteten seinerzeit ein Gremium mit juristischem Veto und entsprechender Einflussnahme auf die Genehmigungspraxis." Bereits damals machte Umweltministerin Hinz (B'90/Grüne) deutlich: "Es wird neben dem gesetzlich vorgesehenen Weg keinen weiteren geben!". 
Nach Auffassung der beiden Initiativen zeigte sich das "Informationsforum" schon früh als Gremium, in dem kritische Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer von Seiten des AKW-Betreibers RWE aber auch vom Umweltministerium entweder als "unbegründet" oder "irrelevant" abgetan wurden. Beide Gruppen erinnern in diesem Zusammenhang auch an den Erörterungstermin im November 2014 in Biblis, bei dem das gesamte Abrissverfahren auf Grundlage von Einzel- und Sammeleinwendungen diskutiert werden sollte. "Allerdings sahen sich weder das Umweltministerium noch Antragsteller RWE in der Lage, erforderliche Angaben zu wichtigen Detailfragen und Abläufen des Rückbaus zu machen bzw. entsprechende Unterlagen vorzulegen. Deshalb wurde der Erörterungstermin am zweiten Tag von Einwenderinnen und Einwendern, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen abgebrochen. Trotzdem erklärte Umweltministerin Hinz tags darauf, die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Biblis-Rückbau sei verfahrensrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt worden und damit vollständig abgeschlossen. Eine eventuelle Widerholung und mögliche weitere Bürgerbeteiligungen bei nachfolgenden Genehmigungsschritten werde es nicht geben. Für AK.W.Ende und Atomerbe Biblis e. V. "zumal bei einer grünen Umweltministerin nicht nachvollziehbar, weil es gerade bei den weiteren Teilgenehmigungen um besonders sicherheitsrelevante Anlagen und Anlagenteile wie etwa die verstrahlten Reaktor-Druckbehälter und Einbauten geht." Für die beiden Standort-Initiativen mit Aktiven aus Zwingenberg, Bensheim, Lautertal, Heppenheim, Einhausen, Biblis, Bürstadt u. a. m. "wird Transparenz und Bürgerbeteiligung zur Farce, wenn die Verantwortlichen aus Politik und Atomwirtschaft eine offenkundige Lücke im Atomgesetz bewusst ausnutzen, um die Öffentlichkeit über wesentliche Abläufe des Rückbaus samt Risiken für die Bevölkerung im Unklaren zu lassen und ihr jede Einflussnahme vorenthält." Nach Meinung von AK.W.Ende Bergstrasse und Atomerbe Biblis e. V. ist der RWE-Antrag auf Stilllegung und Abbau vom 6. August 2012 so abgefasst, dass mehrere eigenständige formalrechtlich voneinander unabhängige Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt werden müssen.

 
                                   
                                                   
Hier findet Ihr den Link zur Genehmigung,
                   sowie sämtliche Gutachten und sonstiges zum Rückbau.


https://umweltministerium.hessen.de/umwelt-natur/kernenergie-strahlenschutz/kernkraftwerk-biblis/stilllegung-abbau/dokumentenuebersicht

 
 
 
Presseinformation RWE Power Aktiengesellschaft | Kraftwerk Biblis
Kraftwerk Biblis: Genehmigungen für Stilllegung und
Abbau der Blöcke A und B erteilt

· RWE Power verfügt über umfangreiche Erfahrungen beim Abbau
kerntechnischer Anlagen
· Anlagen-, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben höchste Priorität
· Abbau wird rund 15 Jahre dauern und von außen kaum sichtbar sein
· Informations-Initiative „KW Biblis transparent“ wird fortgeführt
Biblis, 30. März 2017
RWE Power hat von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem hessischen Ministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), die Genehmigungen
nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für die Stilllegung und den Abbau der Blöcke A und B des
Kraftwerks Biblis erhalten. „Mit dem heutigen Tag haben wir das langjährige und für die
Kraftwerksmannschaft arbeitsintensive Genehmigungsverfahren erfolgreich beendet. Das ist ein
wichtiger Meilenstein für die Stilllegung und den direkten Abbau unseres Kraftwerks“, freut sich
Roger Miesen, zuständiger Vorstand der RWE Power AG für den Bereich Kernenergie. „Das war
nur möglich durch den großen Einsatz einer engagierten Mannschaft“, betont Miesen.
Schwerpunktthemen in diesem Jahr werden die technische Stillsetzung und der Abbau von
Systemen in den Raumbereichen sein, in denen künftig die für die Bearbeitung und Behandlung
der Abbaumaterialien notwendigen Einrichtungen aufgebaut werden sollen. Um Komponenten
und Rohrleitungen für den Abbau vorzubereiten, werden diese in einem ersten Schritt abisoliert.
Zur Sicherstellung einer abbauangepassten Stromversorgung muss die elektrische
Eigenbedarfsanlage umgebaut werden. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Abbau von Systemen,
die im Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. „Wir sind gut vorbereitet, um mit dem sicheren
Abbau beginnen zu können“, erklärt Kraftwerksleiter Horst Kemmeter. Und weiter: „Wir haben das
Ziel vor Augen, in rund 15 Jahren die vorhandenen Gebäude aus dem Atomgesetz zu entlassen“.
Alle Arbeiten unterliegen weiterhin der kontinuierlichen Überwachung durch das hessische
Umweltministerium. Wie im Leistungsbetrieb hat die Aufsichtsbehörde einen unabhängigen
Sachverständigen bestellt, der die einzelnen Schritte des Abbaus, gemeinsam mit der Behörde,
begleitet und beaufsichtigt. „Der Abbau des Kraftwerks Biblis ist technisch, planerisch und
organisatorisch eine große Herausforderung. Bei allen Arbeiten haben die Anlagen-, die
Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz höchste Priorität“, hebt Kemmeter hervor.
RWE Power verfügt über ein großes Know-how und hat umfangreiche Erfahrungen beim Abbau
kerntechnischer Einrichtungen. Beispiele hierfür sind die Anlage Mülheim-Kärlich in der Nähe von
Koblenz, die sich seit 2004 im Abbau befindet, und der Umbau von Block A des Kernkraftwerks
Gundremmingen zum Technologiezentrum zur Behandlung von Abbauabfällen.
In Biblis sind von den ursprünglich rund 700 RWE-Mitarbeitern aktuell noch etwa 360
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Diese werden bei einigen Abbauprojekten von
Partnerfirmen unterstützt. „Es ist gelungen, den bisherigen Personalabbau sozialverträglich zu
gestalten. Das ist auch unser klares Ziel für die Zukunft. Die vorliegende Genehmigung und der
damit startende Abbau des Kraftwerks schaffen eine klare Perspektive für unsere Kolleginnen und
Kollegen“, erklärt Reinhold Gispert, Betriebsratsvorsitzender im Kraftwerk Biblis.
Der Abbau eines Kernkraftwerks findet von innen nach außen statt. Von den umfangreichen
Arbeiten wird folglich von außen in den kommenden Jahren wenig zu sehen sein. Vor diesem
Hintergrund hat RWE Power Anfang 2015 die Informations-Initiative „KW Biblis transparent“ ins
Leben gerufen. Diese wird mit gezielten Dialogangeboten die verschiedenen Interessensgruppen
informieren. „Wir setzen auf Transparenz und Information. Unsere Initiative bleibt wichtiger
Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit. Wir werden die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über
die Arbeiten und die einzelnen Abbauschritte informieren“, unterstreicht Kraftwerksleiter Horst
Kemmeter.
Hintergrund
Die Blöcke A und B des Kraftwerks Biblis gingen 1974 und 1976 in Betrieb und haben im Sommer
2011 mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes die Berechtigung zur Stromerzeugung
verloren. Daraufhin hat RWE Power am 6. August 2012 beim hessischen Umweltministerium
Anträge auf Stilllegung und Abbau der Blöcke A und B des Kraftwerks Biblis gestellt. Während
des Genehmigungsverfahrens wurde eine Vielzahl von Unterlagen erstellt, die von der Behörde
und dem zugezogenen Sachverständigen begutachtet wurde und die Basis für die Erteilung der
Genehmigungen bildet. Darin wurden die geplante Vorgehensweise, der Abbauumfang, die
anzuwendenden Verfahren sowie die Vorkehrungen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes
detailliert dargelegt. Auch ein ausführlicher Sicherheitsbericht wurde erstellt und eine Umweltver- träglichkeitsprüfung durchgeführt. Darüber hinaus war auch die Öffentlichkeitsbeteiligung und die
Durchführung eines Erörterungstermins ein wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.
Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerk
             Neckarwestheim I (GKN I)

Die Auslegung der Unterlagen hat am 19.Januar 2015 begonnen und dauert bis
zum 18.März 2015
Die Unterlagen sind an folgenden Stellen einsehbar:
a) beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, als der zuständigen Genehmigungsbehörde und
Behörde im Sinne von § 5 Abs. 4 AtVfV
von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
b) beim Bürgermeisteramt Neckarwestheim, Marktplatz 1, 74382 Neckarwestheim
jeweils am
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Dienstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr      zur Einsicht ausgelegt.
Darüber hinaus sind die Unterlagen unter

http://um.baden-wuerttemberg.de/Auslegungsunterlagen-erste-SAG-fuer-GKN-I
im Internet verfügbar (hier findet sich auch der genaue Wortlaut der Ankündigung).

Wir werden die Mitstreiter in Neckarwestheimer unterstützen bei ihren Bemühungen
um einen transparenten und sicheren Rückbau des GKN I und bitten Euch Einwendungen zu erheben.
Hier ein Link für Sammeleinwendungen und mehr Infos:

http://atomerbe-neckarwestheim.de/artikel/84-dreckiger-abriss

 
 


Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerk
                    Philippsburg I  (KKP I)

Die Auslegung der Unterlagen hat am 16. Februar 2015 begonnen und dauert bis
zum 15.April  2015


 Die Unterlagen sind unter
:
http://um.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=8931
im Internet verfügbar,hier findet man auch die weiteren Infos.

Wir werden die Mitstreiter in Philippsburg unterstützen bei ihren Bemühungen,
um einen transparenten und sicheren Rückbau des AKW Philippsburg I und bitten Euch Einwendungen zu erheben.
Den Text für eine Sammeleinwendung zum Downloaden befindet sich  untenstehend.



 

Philippsburg II abschalten !
So, 26.04.2015


Mehr Info unter: http://philippsburg-abschalten.de/    
und unter: http://akwende.ibk.me/     Auch zum Bus von der Bergstrasse nach Philippsburg


DEMONSTRATION am Tschernobyl-Jahrestag
Start: 13 Uhr Marktplatz Philippsburg



Das Wortprotokolll des Erörterungstermin zum Rückbau des AKW Biblis ist auf der Seite des Umweltministeriums Hessen eingestellt

 
 
 

Presseerklärung des Vereins Atomerbe Biblis e.V. vom 18.1.2015

 BVG Urteil: Zwischenlager Brunsbüttel ohne Betriebsgenehmigung.

 Am Freitag, den 16.01.2015 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel aufgehoben. Somit sieht der Verein „ATOMERBE BIBLIS“ “Umgang mit den atomaren Altlasten e.V.“ das Zwischenlager am Reaktorstandort Biblis als illegal an. Bekanntlich sind hier die Decken und Wände noch dünner als am Standort Brunsbüttel, wodurch eine noch höhere Gefahr von Flugzeugabstürzen und terroristische Anschläge gegeben sind. Der Verein „ATOMERBE BIBLIS“ “Umgang mit den atomaren Altlasten e.V.“ fordert die hessische Landesregierung, insbesondere das Umweltministerium auf, dem Zwischenlager im Biblis mit sofortiger Wirkung die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Natürlich kann Frau Staatministerin Hinz warten bis die Illegalität der Genehmigung des Zwischenlagers per Urteil festgestellt wird, oder selbst Initiative ergreifen und damit Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Damit zeigt sich ob die hessische Landesregierung dem Allgemeinwohl der Bevölkerung verpflichtet ist oder den Aktionären des Atommüllverursachers RWE.
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Regional Plenum der Anti-Atom Initiative
rund um das AKW Biblis

                                                                                                 c/o: atomkraftENDE,darmstadt
                                                                                                 Kranichsteiner Str. 81
                                                                                                                               
  64289 Darmstadt
                                                                                                Email: kontakt@atomkraftende.de  


Staatsministerin Priska Hinz                                                                                                      
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz
Landwirtschaft und Verbraucherschutz                                             
65189 Wiesbaden
 
 
 
- vorab per eMail                                                                                                                   5. Dezember2014

                
                                         Offener Brief an die hessische Umweltministerin

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Hinz,
das Regionalplenum der Anti-AKW-Gruppen um das AKW Biblis, möchte Sie hiermit zu einer öffentlichen Veranstaltung einladen.
Wir würden mit Ihnen gerne nochmals über den Ablauf der öffentlichen Anhörung zum Rückbau des AKW Biblis reden. Wie Ihnen ja bekannt ist, haben Einzeleinwender, Anti-AKW-Gruppen und Naturschutzverbände diese Anhörung mit der Abgabe einer gemeinsamen Erklärung verlassen (Erklärung ist als Anlage beigefügt).
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Presseerklärung zur 3.Sitzung des Informationsforum Biblis am 4.11.2014

Der Verein „ATOMERBE BIBLIS“ “Umgang mit den atomaren Altlasten e.V.“ hatte sich trotz Bedenken entschlossen, in das sogenannte Informationsforum Biblis, Vertreter zu entsenden. Wir waren der Hoffnung, dass die Landesregierung wirklich für eine transparente und vollständige Information bereit steht. Nach der dritten Sitzung des Informationsforums Biblis müssen wir leider feststellen, dass dem nicht so ist. Der Vertrauensvorschuss den wir gewährt haben, wurde leider missbraucht.
Das was am 04.11.2014 in Biblis ablief, war eher ein Schritt zur Verhinderung von Bürgerbeteiligung und Information der Bevölkerung, als der Wahrnehmung des Auftrages des Informationsforums Biblis.
Schon der Punkt, der Veröffentlichung der Namen der Sachverständigen vom TÜV Nord und Süd zeigt, dass die volle Transparenz weder gewünscht ist, noch erfolgen wird.
Das Ministerium hatte seit der zweiten Sitzung am 01.07.2014 mehr als drei Monate Zeit und wohl auch Personal, da eine Entscheidung zu fällen, wenn man denn wollte.
Hier setzt  Schwarz-Grün die Jahrzehnte lange Politik der Intransparenz sehr kontinuierlich fort, kein Wunder, wenn man sich das Personal betrachtet, das uns schon ebenfalls Jahrzehnte weißmachen will: Atomkraft ist ungefährlich wir und RWE haben alles im Griff.
Wir gehen fest davon aus, die Veröffentlichung wird nicht erfolgen.
Das folgende Schauspiel auf der Tagesordnung war dann aber nicht nur frustrierend, sondern eine glatte Unverschämtheit, so vergrault man nur interessierte Bürger.
Unsere Absicht mit einem weiteren Infovortrag zur Problematik der Freimessung darzustellen, ist durch das dargebotene in das Gegenteil verkehrt worden.
Ein Vortrag, der bei den meisten Bürger wohl mehr Fragen aufgeworfen hat, als beantwortet, wenn ein Teil überhaupt etwas verstanden hat, ist nur kontraproduktiv.
Der Referent hat nur anhand, für den Laien, unverständlichen Formeln nochmals das Rechenverfahren erörtert. Eine Auseinandersetzung mit den von vielen Wissenschaftlern als zu hoch angesetzten Werten fand nicht statt. Auch die Tatsache dass bei Festlegung der Werte immer nur vom Rückbau einzelner Kraftwerke ausgegangen wurde, blieb unberücksichtigt. Auch auf Nachfragen ob den der Abbau von vielen Kraftwerken gleichzeitig, nicht zu erhöhten Werten führt, blieb unbeantwortet.
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EinwenderInnen verlassen der Eröterungstermin zum Rückbau
                                     der AKW Biblis


                                   Presseerklärung des Vereins Atomerbe Biblis e.V

Genehmigungsbehörde und Antragstellerin sorgen für einen Eklat im Erörterungsverfahren
Wie schon in der gemeinsamen Erklärung zum Erörterungsverfahren nach Atomrechtlicher Verfahrensverordnung (AtVfV)  zum Rückbau der Atomreaktoren Biblis A und B, hat der Verein „ATOMERBE BIBLIS“ “Umgang mit den atomaren Altlasten e.V.“ beschlossen nicht mehr am Erörterungsverfahren teilzunehmen.
Die Gründe liegen hauptsächlich in den der Öffentlichkeit vorgelegten völlig unzureichenden Unterlagen.
In den Sicherheitsberichten und in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung fehlen zum Beispiel folgende Angaben:
·         Es sind keine nachvollziehbaren Angaben zur Verteilung der Radioaktivität vorhanden.
·         Die Angaben in den ausgelegten Unterlagen zum Abbau der größeren Komponenten sind unzureichend dargestellt. Für den Abbau von Dampferzeugern und Hauptkühlmittelpumpen werden Varianten genannt, die in den Sicherheitsberichten nur teilweise beschrieben werden.
Zu Brennelementelagerbecken, Druckbehälter und Lagerbecken sind überhaupt keine Aussagen enthalten.
·         Die Festlegung der Vorgehensweise beim Abbau größerer Komponenten, Systeme und Anlagenteile muss in der Genehmigung erfolgen.
Festlegungen dieser Art mit weitreichenden Auswirkungen sind originäre Aufgabe im Genehmigungsverfahren, unter anderem weil sonst die verwaltungsrechtlich geforderte Bestimmtheit von Antrag und Genehmigung nicht gegeben sind.
Davon abgesehen hat dies auch eine sicherheitstechnische Bedeutung. Die einzelnen Abbaumaßnahmen müssen im Rahmen einer Gesamtplanung erfolgen.
Nur dann kann eine Minimierung von Strahlenbelastung für Personal und Bevölkerung sowie eine möglichst geringe Störfallwahrscheinlichkeit in Bezug auf das Gesamtprojekt Stilllegung und Abbau gewährleistet sein.
Eine Aufzählung von möglichen Verfahren in den Sicherheitsberichten ist nicht ausreichend. Dies gilt auch in Bezug auf die Reihenfolge des Abbaus.
Die Festlegung in den vorgesehenen Abbaumaßnahmeverfahren im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht ist nicht zulässig.
Die Abbaumaßnahmeverfahren können zur detaillierten Vorgehensweise beim Abbau konkreter Komponenten, Systeme und Anlagenteile sowie zum Nachweis der Minimierung beim Strahlenschutz dienen. In ihnen dürfen aber nicht erst die Abbauvorgehensweise an sich (Ausbau im Ganzen oder zerlegt) und die Zerlege Methode festgelegt werden.
·         Die öffentlich ausgelegten Unterlagen erhalten keine Angaben zu Störfalllastannahmen und liefern nur unzureichende Darstellungen von Störfallabläufen.
·         Die öffentlich ausgelegten Unterlagen enthalten keine Angaben zu Orten für Reststoffbehandlung, Konditionierung, Puffer- und Zwischenlagerung.
·         In den Sicherheitsberichten erfolgte keine quantitative Angabe zur Direkteinstahlung.
·         Die öffentlich ausgelegten Unterlagen enthalten keine Auflistung von Störfällen während des Betriebs des Atomkraftwerks, die zu einer Kontamination des Sekundärkreislaufs oder von anderen Systemen, Komponenten, Anlagenteilen oder Gebäudestrukturen innerhalb der oder außerhalb der Gebäude geführt haben bzw. haben können.
Ohne entsprechende Angaben in den öffentlich ausgelegten Unterlagen, ist keine Prüfung der Betroffenheit möglich.
Dies alles entspricht auch nicht den Anforderungen der AtVfV und lässt der Bevölkerung keine Möglichkeit zur Prüfung.
Damit ist die nach AtVfV festgelegte Prüfung der eigenen Betroffenheit von potenziellen Einwendern nicht gegeben.
Hier hätten die Genehmigungsbehörde und die Antragstellerin, für Abhilfe sorgen können.
Da dies aber scheinbar nicht gewollt war, wurden wir als Einwender zu unserem Schritt gezwungen.
Es ist natürlich das gute Recht der Genehmigungsbehörde sich hinter formaljuristischen Aspekten zu verschanzen, nur ist damit, die von der Umweltministerin Priska Hinz, gewünschte Transparenz nicht gegeben.
Vielleicht hat die Umweltministerin Priska Hinz auch ganz einfach nur vergessen die Genehmigungsbehörde und die Antragstellerin, vom Wunsch der vollständigen Transparenz zu informieren.
Wenn dem so ist sollte Frau Hinz dies schnellstens nachholen, und die Genehmigungsbehörde anweisen den Erörterungstermin zu wiederholen.

 

Gemeinsame Erklärung der Einwender zum Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des   AKW Biblis A und B


Die Unterzeichnenden Verbände, Initiativen und Personen erklären:

Wir haben am 12.11. um 11:55 h dem Hessischen Umweltministerium im Erörterungstermin
mitgeteilt, dass wir an diesem Termin nicht weiter teilnehmen.
Die von RWE offengelegten Unterlagen haben sich als absolut unzureichend und
unvollständig erwiesen, um die vom Abriss ausgehenden gesundheitlichen Risiken und
Gefahren zu beurteilen.
Es war nicht möglich, im Sinne einer Erörterung, Argumente abzuwägen oder neue
Informationen zu erhalten. RWE hat oft genug nur ihre Unterlagen vorgelesen ohne Details
über die Radioaktivität im Reaktor und die geplanten Maßnahmen detailliert mitzuteilen. Der
Kernbereich des Rückbaus (Druckbehälter) wurde ausgeklammert.
Ganz zentraler Punkt ist, dass der Öffentlichkeit nicht alle bei der Behörde vorliegenden,
erheblichen Informationen vorgelegt wurden. Damit ist die rechtlich gebotene Möglichkeit,
dass die Öffentlichkeit die Auswirkung der Freisetzung von Radioaktivität beim Abriss und
die Risiken für Störfälle beurteilen kann, NICHT gegeben.
Das Versprechen eines transparenten Verfahrens von Umweltministerin Priska Hinz wurde in
keiner Weise eingelöst und konterkariert.
Wir sind enttäuscht. Wir fordern den Abbruch des Genehmigungsverfahrens, vollständige,
detaillierte Beschreibung des Vorhabens, Offenlegung aller Unterlagen und Durchführung
einer neuen Öffentlichkeitsbeteiligung, die ihren Namen verdient.

Herwig Winter (Landesvorstand), Dr. Werner Neumann (Experte) BUND LandesverbandHessen
Volker Ahlers, ATOMERBE BIBLIS e.V., Heppenheim
Ingo Hoppe, AK.W.Ende, Bergstraße
Georg Dombrowe, atomkraftENDE, Darmstadt
Elisabeth Schweikert, Atomausstieg – Groß-Gerau
Elmar Diez, Initiativgruppe Umweltschutz, Hanau
Henrik Paulitz, Ärztevereinigung IPPNW
Dr. Bruno Schwarz, Fraktion DIE LINKE im Hess. Landtag
Erhard Renz, Bürstadt
Biblis, 12.11.2014, 13 Uhr


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Das Einwendungsverfahren ist seit 04.07.2014 beendet
Die Unterlagen bleiben aber weiterhin verfügbar.


 



 
 
 


Registereintrag: Registernummer: VR 83518 Umsatzsteuer-ID: 005 250 59393
Bankverbindung: GLS Bank 44708 Bochum
Kontoinhaber: "ATOMERBE BIBLIS" "Umgang mit den atomaren Altlasten"e.V.
Konto-Nr.: 603350600 IBAN: DE304306 0967 6033 1506 00
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letzte Änderung: 07.04.2017